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Häufig gestellte Fragen
Wir helfen gerne, deine Fragen zu beantworten.
Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Bestattungen, Vorsorgemaßnahmen im Beerdigungsfall und das Thema Sterbehilfe. Wir möchten dir dabei helfen, wichtige Informationen zu erhalten und dir Klarheit zu verschaffen.
Solltest du weitere Fragen haben, stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Wen rufe ich zuerst an, den Arzt oder den Bestatter? Im ersten Moment ist oft unklar, was jetzt richtig ist. Wichtig ist: Du bist nicht allein. Wir sind rund um die Uhr – auch am Wochenende – für Dich erreichbar und begleiten Dich Schritt für Schritt. Grundsätzlich gilt: Bei einem plötzlichen Todesfall zu Hause sollte zuerst der Hausarzt (oder der ärztliche Notdienst) informiert werden, damit der Tod offiziell festgestellt wird. Parallel oder direkt danach kannst Du uns jederzeit anrufen. So können wir frühzeitig alles Weitere für Dich vorbereiten. 📞 Soforthilfe: 0163 78 336 70 Was passiert, wenn ich anrufe? In einem ruhigen Gespräch klären wir gemeinsam, was jetzt wichtig ist – und was Zeit hat. Typische Fragen sind zum Beispiel: Wer ist verstorben? Wo befindet sich die verstorbene Person aktuell? Möchtet Ihr Euch noch zu Hause oder am Totenbett verabschieden? Alles Weitere übernehmen wir für Dich, soweit es uns möglich ist. Ich fühle mich überfordert – was, wenn mir alles zu viel wird? Das ist vollkommen verständlich. Ein Todesfall kommt oft plötzlich und lässt kaum Raum zum Durchatmen. Genau dafür sind wir da. Wir: nehmen Dir die notwendigen organisatorischen Schritte ab kümmern uns um Formalitäten und Abläufe sorgen dafür, dass Du Zeit für Deine Trauer hast Auch im Akutfall lassen wir Dich nicht allein. Was muss ich sofort erledigen? Sehr wenig. Viele Dinge können warten – und vieles übernehmen wir für Dich. Auf unserer Seite findest Du außerdem die wichtigsten Informationen und Handlungsempfehlungen, damit Du im Ernstfall Orientierung hast. Und wenn Fragen auftauchen: Ruf uns einfach an. Wir sind da, hören zu und kümmern uns.
Wer ist eigentlich bestattungspflichtig? Unter der sogenannten Bestattungspflicht versteht man die gesetzliche Verpflichtung, nach dem Tod eines Menschen für eine ordnungsgemäße Bestattung zu sorgen. „Ordnungsgemäß“ bedeutet dabei, dass die Bestattung im Einklang mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Wer diese Pflicht übernimmt, ist in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt und kann sich daher regional unterscheiden. In Mecklenburg-Vorpommern sind grundsätzlich die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person bestattungspflichtig. Die gesetzliche Regelung sieht dabei – wie in den meisten Bundesländern – eine feste Rangfolge vor. In dieser Reihenfolge sind zur Organisation der Bestattung verpflichtet: die Ehepartnerin oder der Ehepartner bzw. die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die volljährigen Enkelkinder, die Großeltern. Dabei gilt: Ist eine Person einer höheren Rangstufe vorhanden und erreichbar, geht die Bestattungspflicht in der Regel nicht auf die nachfolgenden Angehörigen über. Im persönlichen Gespräch klären wir bei Lichtbegleiter gern, wer im konkreten Fall bestattungspflichtig ist und welche Aufgaben und Möglichkeiten sich daraus ergeben. Uns ist wichtig, Dich in dieser Situation rechtlich korrekt, transparent und entlastend zu begleiten.
Wie organisiert man eine Beerdigung? Die Beerdigung mit Abschiedsparty organisieren wir für Dich. Alles natürlich immer nach Absprache mit Dir. Wir holen den:die Verstorbene:n ab und kümmern uns um den korrekten Ablauf für die Bestattung. Wir organisieren die Beisetzung und die Abschiedsparty. Und natürlich kümmern wir uns auch um den Papierkram und den bürokratischen Teil. Wir sind für alle Wünsche und Anregungen offen.
Was kostet eine Beerdigung? Warum ist eine Beerdigung so teuer? Eine Bestattung ist stets das Ergebnis der Zusammenarbeit vieler unterschiedlicher Beteiligter und Dienstleister. Dazu zählen unter anderem Bestatter, Friedhofsverwaltungen, Ärzte, Gärtner sowie weitere beteiligte Stellen. Durch diese Vielzahl an Leistungen und externen Gebühren setzen sich die Kosten einer Beerdigung aus mehreren Einzelposten zusammen. Im persönlichen Planungsgespräch nehmen wir uns bei Lichtbegleiter Zeit, Dir transparent aufzuzeigen, welche Kosten anfallen und wie sich diese zusammensetzen. So erhältst Du frühzeitig Klarheit und eine verlässliche Grundlage für Deine Entscheidungen.
Wie soll ich die Beerdigung bezahlen? Was für Hilfe gibt es? Für die Finanzierung einer Bestattung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. In vielen Fällen wurde bereits zu Lebzeiten ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen. In diesem sind sowohl die Kostenregelung als auch die individuelle Planung des Abschieds festgelegt. Gerne informieren wir bei Lichtbegleiter darüber, was eine Bestattungsvorsorge beinhaltet, wie ein solcher Vertrag abgeschlossen wird und welche Finanzierungsmodelle zur Verfügung stehen. Alternativ können die Bestattungskosten aus vorhandenen finanziellen Mitteln der verstorbenen Person, beispielsweise vom Bankguthaben, beglichen werden. In bestimmten Fällen ist auch eine Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt möglich. Hierfür muss ein Antrag auf Bestattungskostenhilfe gestellt werden. Darüber hinaus bieten wir bei Lichtbegleiter die Möglichkeit, die anfallenden Kosten in Teilbeträgen zu begleichen. Sprich uns gern an, wenn Du Fragen zur individuellen Zahlungsweise hast. Telefon: 0163 78 336 70
Wie hoch ist das Sterbegeld? Ein gesetzliches Sterbegeld wird in Deutschland bereits seit 2004 nicht mehr gezahlt. Staatliche Unterstützung ist heute nur noch im Rahmen einer Kostenübernahme durch das Sozialamt möglich. Ein entsprechender Anspruch besteht jedoch nicht in jedem Fall und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zudem sind bei einer durch das Sozialamt finanzierten Bestattung die Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung des Abschieds deutlich eingeschränkt. Selbstverständlich realisieren wir bei Lichtbegleiter auch im Rahmen einer sozialhilfefinanzierten Beerdigung eine würdevolle und wertschätzende Bestattung. Uns ist es wichtig, jedem Menschen – unabhängig von den finanziellen Voraussetzungen – einen respektvollen Abschied zu ermöglichen. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten gemeinsam vorzusorgen. In einem persönlichen Gespräch planen wir mit Dir alle Details und besprechen transparente sowie passende Finanzierungsmodelle. So lassen sich individuelle Wünsche festhalten und Angehörige im Ernstfall entlasten. Für weitere Informationen kannst Du Dich jederzeit hier auf unserer Seite umsehen oder uns direkt ansprechen.
Wer zahlt, wenn kein Geld da ist? Wenn jemand ohne Angehörige verstirbt und keine finanzielle Vorsorge getroffen wurde, kümmert sich das Ordnungsamt um einen Abschied. Der wird dann mit einer einfachen, meist Feuerbestattung und in einem anonymen Grab geplant. Wenn im Nachhinein noch bestattungspflichtige Angehörige gefunden werden, müssen sie die Kosten zurückzahlen.
Warum ist eine Beerdigung erst nach zwei oder drei Tagen erlaubt? Das Bestattungsrecht ist in Deutschland grundsätzlich Ländersache, weshalb die Fristen zwischen Tod und Bestattung variieren. In Mecklenburg-Vorpommern gilt – wie in vielen anderen Bundesländern – eine Mindestfrist von 48 Stunden zwischen dem Eintritt des Todes und der Bestattung. Diese Regelung dient unter anderem der ordnungsgemäßen Durchführung der Leichenschau und der Erledigung der erforderlichen Formalitäten. Unabhängig von der gesetzlichen Mindestfrist ist für die Durchführung einer Bestattung in der Praxis die Ausstellung der Sterbeurkunde beziehungsweise eine entsprechende Bestattungsgenehmigung durch das zuständige Standesamt erforderlich. Aufgrund der behördlichen Bearbeitungszeiten und Öffnungszeiten ist eine Beisetzung vor Ablauf der Frist faktisch kaum umsetzbar. Sofern eine zeitnahe Beisetzung gewünscht wird, setzen wir selbstverständlich alles daran, die notwendigen Schritte so zügig wie möglich zu organisieren. Gleichzeitig vertreten wir die Auffassung, dass dieser sensible Moment nicht übereilt werden sollte und es für die Hinterbliebenen oft hilfreich ist, sich etwas Zeit für das Realisieren, Planen und Verarbeiten zu nehmen.
Kann ich mir aussuchen, auf welchem Friedhof ich beigesetzt werden möchte? Jein. Du hast nur Anspruch auf eine Grabstelle in dem Ort, in dem Du gemeldet bist. Weil es in Berlin sehr viele Friedhöfe gibt, hast Du hier die freie Wahl und bist nicht an Deinen Bezirk gebunden. Einige wenige Friedhöfe haben Beschränkungen aus konfessionellen Gründen oder weil nur noch wenige Grabstellen verfügbar sind.
Darf ich auch in meinem Garten beerdigt werden? Nein. In Deutschland gibt es eine sogenannte Bestattungspflicht. Sie ist vor langer Zeit zum Schutz vor ansteckenden Krankheiten entstanden. Obwohl bei der Asche keine Gefahr besteht, werden dennoch alle menschlichen Überreste gleichbehandelt. Zu dem soll damit verhindert werden, dass die Asche bei einer Haushaltsauflösung nicht irgendwann im Müll landet.
Kann ich die Urne auch mit nach Hause nehmen? Leider nein. Aus den gleichen Gründen, wieso Du sie auch nicht im heimischen Garten vergraben darfst. Aber Du hast andere Möglichkeiten den Abschied auf besondere Weise planen. Zum Beispiel auf dem Meer, im Wald oder lass die Asche zu einem Diamanten pressen. Denn einen Diamanten darfst Du ganz individuell weiterverarbeiten lassen.
Warum muss eine Beerdigung im Sarg stattfinden? Das Gesetz schreibt vor, dass Bestattungen im Holzsarg stattfinden müssen. Das hat zwei Gründe: Zum einen muss der:die Verstorbene aus hygienischen Gründen im Sarg aufbewahrt werden. Zum anderen fördert ein Holzsarg nach der Beerdigung die Verwesung, weil er für genügend Sauerstoff sorgt. In Baden-Württemberg ist eine Bestattung aus religiösen Gründen ohne Sarg möglich. Dabei wird der Leichnam in Tücher eingewickelt. Aus hygienischen Gründen muss der:die Verstorbene auch hier in einem Sarg zum Grab transportiert werden.
Wie lange dauert eine Beerdigung? Die Beerdigung besteht aus Trauerfeier und Beisetzung. Insgesamt dauert beides immer etwa eine Stunde. Den Ablauf der Trauerfeier kannst Du selber nach Deinen Wünschen festlegen. Oft übernimmt sowas der Pfarrer oder Redner. Hierbei kannst Du aber auch Ideen und Wünsche einbringen. Wenn Du dazu Fragen hast, helfen wir Dir bei der Ideenfindung auch gerne weiter.
Was ziehe ich bei einer Beerdigung an? Muss ich schwarz tragen? Bis ins 15. Jahrhundert galt weiß fast überall als die Trauerfarbe. Erst viel später wurde sie von schwarzer Kleidung abgelöst. Wir bei "Ab unter die Erde" stehen dafür, dass das jeder für sich entscheidet. Wenn Du in schwarz kommen möchtest, ist das genauso gerne gesehen, wie in jeder anderen Farbe. Komm auch gerne passend zum Motto der Abschiedsparty. Je bunter und gemischter, desto schöner und fröhlicher die Abschiedsparty.
Warum muss eine Beerdigung im Sarg stattfinden? Das Gesetz schreibt vor, dass Bestattungen im Holzsarg stattfinden müssen. Das hat zwei Gründe: Zum einen muss der:die Verstorbene aus hygienischen Gründen im Sarg aufbewahrt werden. Zum anderen fördert ein Holzsarg nach der Beerdigung die Verwesung, weil er für genügend Sauerstoff sorgt. In Baden-Württemberg ist eine Bestattung aus religiösen Gründen ohne Sarg möglich. Dabei wird der Leichnam in Tücher eingewickelt. Aus hygienischen Gründen muss der:die Verstorbene auch hier in einem Sarg zum Grab transportiert werden.
Was schenke ich zu einer Beerdigung? Was bringe ich mit? Das liegt ganz bei Dir. Früher war es üblich mit einer Kondolenzkarte auch eine Geldspende mitzuschicken. Bei uns wird es jedem freigestellt Dinge mitzubringen oder eben auch nicht. Manchmal haben die Angehörigen auch spezielle Wünsche, wie eine kleine Spende an eine gemeinnützige Organisation.
Ich möchte keine Beileidsbekundungen. Ist das in Ordnung? Wenn Du keine Beileidsbekundungen am Grab möchtest, ist das völlig in Ordnung. Die Situation und die Emotionen können schnell überfordernd sein. Es ist meistens leider fast unmöglich gar keine Beileidsbekundungen zu kriegen. Viele schicken Kondolenzkarten oder werden telefonisch ihr Beileid ausdrücken wollen. Du kannst gerne darauf hinweisen, dass bei uns online Gedanken und Geschichten auf der Kondolenz-Seite veröffentlicht werden können. So haben alle die Möglichkeit, ihre Gefühle zum Ausdruck zu bringen.
Was sagt man bei einer Beerdigung? Wie spreche ich mein Beileid aus? Wir Lichtbegleiter stehen für die Freude im Leben. Es ist bei uns also durchaus erwünscht, neben aller berechtigten und wichtiger Trauer, im Laufe der Bestattung auch mit einem Lächeln zu reden. Das Leben sollte mit einem großen Abschied gefeiert werden.